AMAZON SELLER LEITFADEN 2026
Der Einstieg in den Aufstieg – oder doch in den Abstieg?
Alles, was du als Händler oder Hersteller aus Österreich vor dem Start auf Amazon wissen musst – von der Produktkalkulation über Steuer, EPR und GPSR bis zu Gebühren, Kontosicherheit und Markenschutz.
Die Kapitel bauen aufeinander auf – in dieser Reihenfolge abgearbeitet, fehlt beim Start nichts.
Dieser Leitfaden ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er fasst zusammen, was wir selbst durchlaufen haben – wir sind nicht nur Amazon-Agentur, sondern verkaufen über unser Fulfillment-Programm aktiv selbst auf der Plattform.
Die Frage vor allen anderen. Wer sie überspringt, optimiert später ein Produkt, das nie profitabel sein konnte.
Bevor du dich mit Steuernummern und Registrierungen beschäftigst, solltest du wissen, ob dein Produkt auf Amazon überhaupt Geld verdient. Das klingt banal, wird aber regelmäßig übersprungen – und ist der teuerste Fehler im ganzen Prozess.
Rechne vom Verkaufspreis rückwärts. Vom Bruttopreis geht zuerst die Umsatzsteuer ab, dann Amazons Verkaufsprovision (je nach Kategorie meist 8–15 %), die FBA-Versandgebühr nach Größe und Gewicht, dein Wareneinsatz inklusive Transport und Zoll – und schließlich die Werbekosten, die du realistischerweise brauchen wirst.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkaufspreis brutto | € 24,90 |
| − Umsatzsteuer 20 % | € 4,15 |
| − Amazon-Provision 15 % | € 3,11 |
| − FBA-Versandgebühr | € 4,10 |
| − Wareneinsatz | € 6,50 |
| − Werbung (TACoS 12 %) | € 2,49 |
| Deckungsbeitrag | € 4,55 |
Was übrig bleibt, ist dein Deckungsbeitrag. Liegt er unter etwa 20 % des Bruttopreises, wird es eng: Retouren, Preisdruck durch Wettbewerber und Lagergebühren fressen den Rest. Produkte unter zehn Euro Verkaufspreis funktionieren auf Amazon fast nie, weil die Fixkosten je Bestellung kaum sinken.
Achtung: Achte auch auf rechtliche Hürden: Produkte mit CE-Kennzeichnung, Lebensmittelkontakt, Kosmetikverordnung oder Gefahrgutstatus bringen Prüf- und Dokumentationspflichten mit, die vor dem ersten Verkauf erfüllt sein müssen.
Aus der Praxis: Kalkuliere zwei Szenarien: eines mit deinem Wunschpreis und eines mit dem Preis der günstigsten ernstzunehmenden Konkurrenz. Wenn das zweite Szenario Verlust bedeutet, hast du kein Produktproblem, sondern ein Geschäftsmodellproblem.
Der Punkt, an dem die meisten österreichischen Händler stolpern – und der vor der ersten Lieferung geklärt sein muss.
Bevor du auch nur eine Palette an Amazon schickst, musst du wissen, wie du verkaufst: FBA (Ware liegt im Amazon-Lager, Amazon versendet) oder FBM (Ware liegt bei dir, du versendest selbst). Von dieser Entscheidung hängt dein gesamtes Steuer-Setup ab.
Wird deine Ware aus einem deutschen Lager versandt, musst du in Deutschland steuerlich erfasst sein – unabhängig vom Warenwert. Als österreichisches Unternehmen bist du damit doppelt gemeldet: in Österreich und zusätzlich in Deutschland, wo du eine deutsche USt-IdNr. und Steuernummer brauchst. Anlaufstelle für österreichische Unternehmen ist üblicherweise das Finanzamt München.
In Deutschland fällt dann monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an – eine Kleinunternehmerregelung für ausländische Unternehmen gibt es nicht. Zusätzlich musst du jede Warenbewegung von Österreich in ein deutsches Amazon-Lager dokumentieren: Das ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Verbringung an dich selbst und braucht ein Verbringungsdokument bzw. eine Pro-forma-Rechnung, die du an dich selbst ausstellst. Und schließlich ist in Österreich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben.
Achtung: Schick keine Ware an Amazon, solange die steuerliche Erfassung in Deutschland nicht abgeschlossen und die Steuernummer nicht hinterlegt ist. Amazon sperrt die Ware, sobald sie ohne gültige Steuernummer eingebucht wird – nach etwa 30 Tagen wird sie zurückgeschickt oder vernichtet. Und Rücksendungen nach Österreich sind ein eigenes Problem (siehe Kapitel 12).
Versendest du aus Österreich, brauchst du zunächst keine deutsche Registrierung. Seit Juli 2021 gilt allerdings das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS): Die früheren länderspezifischen Lieferschwellen wurden abgeschafft. Sobald du an Privatkunden in einem anderen EU-Land lieferst, gilt das Bestimmungslandprinzip – die Umsatzsteuer des Ziellands ist ab dem ersten Euro fällig.
Die gute Nachricht: Du meldest und zahlst sie nicht in jedem Land einzeln, sondern gesammelt über eine Stelle in Österreich. Für Kleinstunternehmer gibt es eine Vereinfachung – wer keine Betriebsstätte in einem anderen EU-Staat hat und mit innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen und Dienstleistungen insgesamt unter 10.000 Euro bleibt, kann weiter im Ansässigkeitsstaat versteuern.
Aus der Praxis: Kläre das Steuer-Setup als allerersten Schritt mit deinem Steuerberater – idealerweise mit jemandem, der Amazon-Mandanten betreut. Die Registrierung in Deutschland dauert Wochen; wer sie erst startet, wenn die Ware fertig produziert ist, verliert eine ganze Saison.
Beide Modelle funktionieren. Die Frage ist, welches zu deinem Produkt, deiner Marge und deiner Logistik passt.
| Amazon FBA | Amazon FBM |
|---|---|
| + Exzellentes, günstiges Logistiksystem | + Voller Einfluss auf Versand & Verpackung |
| + Prime-Abzeichen, Bevorzugung bei der Buybox | + Vorerst keine Registrierung in Deutschland |
| + Hoher Automatisierungsgrad | + Keine Lagergebühren, mehr Flexibilität |
| − Doppelte UVA, mehr Bürokratie | − Kein automatisches Prime |
| − Lager- und Langzeitlagergebühren | − Höhere Versandkosten nach Deutschland |
| − Vorsicht bei PAN-EU und Lagerortwahl | − Lieferzeiten auch bei Spitzen einhalten |
Es gibt ein Programm namens „Prime durch Verkäufer", mit dem auch selbst versandte Ware das Prime-Abzeichen bekommen kann. Der Haken: Das Warenlager muss sich in Deutschland befinden – die steuerrechtliche Registrierung sparst du dir damit also nicht.
Aus der Praxis: In der Praxis fahren viele unserer Kunden zweigleisig: FBA für schnelldrehende Standardartikel, FBM für sperrige, schwere oder sehr niedrigpreisige Produkte, bei denen die FBA-Gebühren die Marge auffressen würden.
Die Programmwahl entscheidet über deine Gebühren – und über die Zahl deiner Steuer- und EPR-Registrierungen.
Amazon bietet mehrere Lagerprogramme an, und die Entscheidung dafür ist keine Kleinigkeit: Jedes Land, in dem deine Ware physisch liegt, löst dort eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht aus – und in der Regel auch EPR-Pflichten. Das OSS-Verfahren hilft hier nicht: Es deckt grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkunden ab, nicht die lokale Lagerhaltung.
| Programm | Registrierungen | Einordnung |
|---|---|---|
| Nur Deutschland | 1 Land | Höchste Versandgebühren ins EU-Ausland, einfachste Steuerlage. Der richtige Start für die meisten österreichischen Händler. |
| CEE (DE, PL, CZ) | 3 Länder | Gebühren sinken spürbar, Aufwand bleibt überschaubar. |
| PAN-EU | bis 7 Länder | Niedrigste Gebühren und schnellste Lieferung – aber Registrierungen, Meldungen und EPR-Pflichten in jedem Land. |
Achtung: PAN-EU wird von Amazon aktiv beworben, und die Gebührenersparnis klingt verlockend. Rechne aber ehrlich gegen: laufende Steuerberatungskosten in bis zu sieben Ländern, Übersetzungen, lokale EPR-Registrierungen und Meldepflichten. Bei kleineren Umsätzen frisst das die Ersparnis vollständig auf.
Aus der Praxis: Starte mit Deutschland. Wechsle zu CEE, wenn das Volumen stimmt. PAN-EU lohnt sich erst, wenn du in mehreren EU-Märkten aktiv verkaufst und dafür ohnehin registriert bist – nicht umgekehrt. Prüfe die Lagerverteilung aktiv im Seller Central, sonst verteilt Amazon die Ware unter Umständen in Länder, in denen du gar nicht registriert bist.
Sobald die Steuerfrage geklärt ist, geht es um Automatisierung – und um eine Entscheidung, die man später nur schwer korrigiert.
Amazon bietet ein eigenes Umsatzsteuerberechnungsservice, das Rechnungen für dich erstellt. Praktisch klingt das gut, in der Praxis ist es nicht in jedem Fall ausgereift. Die Berechnung erfolgt strikt nach den Einstellungen im Seller Central, inklusive einer eigenen OSS-Einstellung. Du gibst damit allerdings die Verantwortung für die Rechnungslegung teilweise aus der Hand – ob du das willst, solltest du bewusst entscheiden.
Was du nicht ignorieren kannst: Für B2B-Bestellungen verlangt Amazon innerhalb von 24 Stunden eine Rechnung. Entweder nutzt du dafür den Amazon-Service oder du bindest ein externes Tool an. Wer bereits das Umsatzsteuerberechnungsservice nutzt und trotzdem eigene Rechnungen hochladen will, muss sich bei Amazon dafür freischalten lassen.
Achtung: Diese Entscheidung gehört vor den Start deines Amazon-Accounts. Ein späterer Umstieg ist immer mit erheblichem Aufwand verbunden – Artikelstämme, Bestände, historische Belege und Schnittstellen müssen migriert werden.
Ohne registrierte Marke verkaufst du auf Amazon mit angezogener Handbremse. Für Österreicher gibt es dabei eine unangenehme Besonderheit.
Als Markeninhaber bekommst du auf Amazon Werkzeuge, die anderen verwehrt bleiben: erweiterte Werbeformate, A+ Content für bessere Produktbeschreibungen – und, oft unterschätzt, höhere Schreibrechte an deinen eigenen Listings.
Gerade die Schreibrechte führen regelmäßig zu Konflikten. Wer Produkte hochgeladen hat und nachträglich etwas ändern will, erlebt häufig, dass Amazon die Änderung schlicht nicht übernimmt. Und wenn du Hersteller bist und deine Zwischenhändler bereits auf Amazon verkaufen, aber die Listings schlecht gepflegt sind, kommst du ohne Markenrechte nicht an die Inhalte heran.
Achtung: Eine rein österreichische Markenanmeldung wird von Amazon derzeit nicht akzeptiert. Melde die Marke stattdessen beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an – oder gleich EU-weit beim EUIPO. Hast du keine Niederlassung in Deutschland, brauchst du bei der DPMA-Anmeldung eine deutsche Kontaktperson.
Anerkannt werden unter anderem Ämter aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Japan, Indien, der Türkei und Australien – sowie das EUIPO für die gesamte EU.
Aus der Praxis: Rechne mit mehreren Monaten bis zur Eintragung. Diese Zeit gehört an den Anfang deiner Amazon-Planung – nicht ans Ende.
Aus dem einen Verpackungsregister sind mehrere Pflichten in mehreren Ländern geworden – und Amazon kontrolliert sie aktiv.
EPR steht für Extended Producer Responsibility – erweiterte Herstellerverantwortung. Wer als Erstinverkehrbringer Ware in einen EU-Markt bringt, ist für deren spätere Entsorgung mitverantwortlich: für die Verpackung, je nach Produkt aber auch für Elektrogeräte, Batterien und weitere Kategorien.
In Deutschland läuft das über das Verpackungsregister LUCID: registrieren, einen dualen Systembetreiber beauftragen, die Verpackungsmengen melden und die LUCID-Nummer im Seller Central hinterlegen. Auch Österreich verlangt von ausländischen Versandhändlern eine eigene Registrierung, und Frankreich, Spanien und Italien haben jeweils eigene EPR-Systeme mit eigenen Nummern.
Achtung: Amazon gleicht die hinterlegten EPR-Nummern mit den Registern ab. Fehlt eine Nummer oder passt sie nicht zum Verkaufs- bzw. Lagerland, werden betroffene Angebote deaktiviert – teilweise ohne lange Vorwarnung.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vereinheitlicht die Anforderungen europaweit und verschärft sie: Recyclingfähigkeit, Materialvorgaben, Kennzeichnung und Reduktion von Leerraum in Versandkartons. Die Vorgaben greifen gestaffelt über die nächsten Jahre. Wer jetzt Verpackungen neu entwickelt, sollte sie bereits einplanen.
Aus der Praxis: Führ eine simple Tabelle: Land × Pflicht × Registrierungsnummer × Meldetermin. Klingt banal, verhindert aber genau die Deaktivierungen, die im Weihnachtsgeschäft richtig weh tun.
Seit Ende 2024 in Kraft und für viele Händler die unangenehmste Neuerung: ohne die richtigen Angaben verschwindet dein Angebot.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit 13. Dezember 2024 und betrifft praktisch alle Verbraucherprodukte. Kern der Regelung: Für jedes Produkt muss es eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU geben – benannt, erreichbar und auf der Produktseite ausgewiesen.
Achtung: Amazon hat dafür eigene Pflichtfelder im Seller Central eingeführt und blendet Angebote aus, bei denen die Angaben fehlen. Ergänzend gilt der Digital Services Act: Amazon muss Händleridentitäten verifizieren und offenlegen – halte Firmendaten, Adresse und Kontaktdaten deshalb aktuell.
Aus der Praxis: Klär die verantwortliche Person, bevor du bestellst – nicht erst, wenn die Ware im Lager steht. Bei Importware lässt sich das häufig über den Lieferanten oder einen Dienstleister lösen, das braucht aber Vorlauf.
Drei Kürzel, die ständig durcheinandergebracht werden – dabei hat jede Nummer eine klar getrennte Aufgabe.
| Nummer | Herkunft | Bedeutung |
|---|---|---|
| EAN / GTIN | Du, über GS1 | International eindeutige Produktnummer. Ohne sie lässt sich ein neues Produkt in den meisten Kategorien nicht anlegen. |
| SKU | Frei wählbar | Deine interne Artikelnummer, z. B. PROT-50G-SCHOKO. Nur für deine Verwaltung – auf die Zeichenlänge achten. |
| ASIN | Von Amazon | Zehnstellige Amazon-Nummer, wird beim Anlegen automatisch vergeben. Existiert das Produkt bereits, hängst du dich an das bestehende Listing. |
Es gibt Kategorien, in denen sich eine GTIN-Befreiung beantragen lässt. Wird sie bewilligt, kannst du beliebig viele Produkte ohne EAN anlegen. Welche Kategorien das betrifft und wie der Antrag läuft, steht direkt in der Amazon-Hilfe.
Achtung: Kauf keine EAN-Codes von Wiederverkäufern. Sie sind formal einem anderen Unternehmen zugeordnet, und Amazon prüft das inzwischen. Der offizielle Weg über GS1 kostet mehr, ist aber der einzige saubere.
Aus der Praxis: Leg die SKU-Systematik fest, bevor du das erste Produkt anlegst. Eine durchdachte Struktur zahlt sich spätestens dann aus, wenn du 200 Artikel wiederfinden musst.
Ein einziger Verstoß kann dein Angebot unterdrücken – und die Regeln sind konkreter, als viele denken.
Bei den Zusatzbildern hast du deutlich mehr Freiheit: Anwendungssituationen, Infografiken mit Text, Größenvergleiche, Detailaufnahmen, Lieferumfang. Nutze sechs bis neun Bilder – jedes sollte einen Kaufeinwand ausräumen. Ein Video steigert die Conversion zusätzlich und ist für Markeninhaber verfügbar.
Aus der Praxis: Bevor du live gehst: Öffne dein Listing auf dem Handy. Dort sieht der Großteil deiner Kunden nur das Hauptbild, die ersten drei Bullet Points und den Preis.
Amazons Gebührendschungel ist der Grund, warum viele Händler Umsatz machen und trotzdem kein Geld verdienen.
Es sind nicht ein oder zwei Gebühren, sondern viele kleine: monatliche Kontogebühr, Verkaufsprovision je Kategorie, FBA-Versandgebühr nach Größe und Gewicht, Lagerkosten, Langzeitlagergebühren, Remissions- und Entsorgungsgebühren, Retourenbearbeitung, Werbekosten. In Summe frisst das je nach Kategorie einen erheblichen Teil deiner Marge.
Dazu kommt ein Thema, das Anfänger regelmäßig unterschätzen: Cashflow. Amazon zahlt in der Regel alle zwei Wochen aus. Wer gleichzeitig Ware nachbestellen, Werbung finanzieren und Lieferanten bezahlen muss, kann trotz gutem Umsatz in eine Liquiditätslücke laufen.
Achtung: Kalkuliere vor der ersten Lieferung durch, was bei deinem Verkaufspreis am Ende übrig bleibt. Wir haben schon Produkte gesehen, die auf Amazon nie profitabel sein konnten – das hätte eine halbe Stunde Rechnen vorher gezeigt.
Ein Punkt, der ausschließlich Händler aus Österreich betrifft – und der bei der Planung fast immer vergessen wird.
Amazon liefert Remissionen nur an Länder, die einen eigenen Marktplatz haben. Österreich hat keinen. Es gibt auch keine Möglichkeit, Ware aus einem deutschen FBA-Lager direkt an eine österreichische Adresse zurücksenden zu lassen.
Für viele Händler wirkt das zunächst wie eine Sackgasse – ist es aber nicht. Die Lösung ist ein Fulfillment-Dienstleister in Deutschland, der die Remission entgegennimmt, die Ware prüft und gesammelt nach Österreich weiterleitet. Das kostet wenig und läuft zuverlässig, wenn man den Ablauf einmal aufgesetzt hat.
Remissionen sind kein Ausnahmefall, sondern Routine: Kundenrücksendungen, beschädigte Umverpackungen, auslaufende Produkte, Überbestand vor den Stichtagen für Langzeitlagergebühren. Wer erst dann anfängt, einen Dienstleister zu suchen, wenn die Gebührenabrechnung kommt, zahlt bereits doppelt.
Aus der Praxis: Plane den Rückweg mit ein, bevor du den Hinweg gehst. Auch die Rückführung ist steuerlich eine innergemeinschaftliche Verbringung und muss dokumentiert werden – dieselbe Logik wie beim Hinweg, nur umgekehrt.
Ein erheblicher Teil des Amazon-Umsatzes läuft über Geschäftskunden. Viele Seller aktivieren das nie.
Amazon Business ist der B2B-Bereich der Plattform: Unternehmen, Behörden, Schulen und Vereine kaufen dort mit Geschäftskonto ein. Für dich als Verkäufer ist das kein separater Marktplatz, sondern eine Erweiterung deines bestehenden Kontos – du musst sie nur aktivieren und deine Angebote entsprechend aufsetzen.
B2B-Kunden bestellen größere Mengen, kaufen planbarer nach und retournieren deutlich seltener als Privatkunden. Gerade bei Verbrauchsartikeln, Büro- und Betriebsbedarf entstehen Wiederkaufzyklen, die dein Geschäft stabilisieren.
Achtung: Prüfe die Rabattstaffeln gegen deine Marge, bevor du sie freischaltest. Ein pauschaler Mengenrabatt auf knapp kalkulierte Artikel macht aus gutem Umsatz schnell ein Verlustgeschäft.
Ein gesperrtes Konto stoppt dein gesamtes Geschäft von einer Stunde auf die andere. Vorbeugen ist deutlich einfacher als reparieren.
Amazon fasst deine Verkäuferleistung im Kontozustand zusammen – einer Punktzahl, die bei Verstößen sinkt. Fällt sie zu weit, wird das Konto zur Überprüfung deaktiviert. Bis zur Klärung läuft nichts: keine Verkäufe, keine Auszahlungen, keine Werbung.
Aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung und nutze eine Firmen-E-Mail-Adresse, auf die mehr als eine Person Zugriff hat. Vergib für Mitarbeiter und Dienstleister eigene Benutzerberechtigungen statt das Hauptpasswort zu teilen.
Aus der Praxis: Leg dir einen Ordner mit allen Nachweisen an – Firmenbuch, Ausweis, Lieferantenrechnungen, Steuernummern, EPR-Bestätigungen. Wenn Amazon nachfragt, hast du meist nur wenige Tage Zeit.
Das vierte Quartal entscheidet bei vielen Sortimenten über das Jahresergebnis – und wird im Sommer geplant, nicht im November.
| Zeitraum | Was ansteht |
|---|---|
| Sommer | Absatz des Vorjahres analysieren, Bedarf hochrechnen, Ware bestellen. Bei Importen aus Asien Vorlaufzeiten von mehreren Monaten einplanen. |
| September | Listings, Bilder und A+ Content finalisieren – Änderungen sollten vor der heißen Phase indexiert sein. |
| Oktober | Anlieferung ins FBA-Lager. Amazon setzt feste Stichtage; danach kann die Einlagerung Wochen dauern. |
| November | Black Friday und Cyber Monday. Deals müssen lange vorher angemeldet werden, Werbebudgets deutlich höher liegen. |
| Dez./Jan. | Retourenwelle einplanen und Restbestände prüfen, bevor Langzeitlagergebühren greifen. |
Achtung: Amazon begrenzt in der Hochsaison die Einlagerungsmenge je Verkäufer. Diese Kapazität hängt von deinen bisherigen Verkäufen und deiner Lagereffizienz ab – wer im Sommer zu viel liegen hat, bekommt im Herbst weniger Platz.
Aus der Praxis: Rechne beim Bestand lieber knapp zu großzügig als zu knapp. Ein Ausverkauf im Dezember kostet nicht nur den Umsatz dieser Tage, sondern auch das Ranking, mit dem du ins neue Jahr startest.
Sobald ein Produkt gut läuft, hängen sich Fremdanbieter an dein Listing. Das ist Alltag – entscheidend ist, wie schnell du reagierst.
Ein Hijacker ist ein Verkäufer, der sich als zusätzlicher Anbieter unter dein bestehendes Listing setzt – oft mit Fälschungen, Restposten oder Grauimporten und fast immer günstiger. Die Folge: Du verlierst die Buybox, verkaufst nicht mehr, und schlechte Bewertungen für fremde Ware landen bei deinem Produkt.
Wer eine registrierte Marke hat, seine Produkte eindeutig kennzeichnet und die Lieferkette kontrolliert, wird deutlich seltener zum Ziel. Achte außerdem darauf, wem du Ware zu Großhandelskonditionen verkaufst – nicht selten sitzt der Hijacker im eigenen Vertriebsnetz.
Achtung: Reagiere schnell. Jeder Tag mit fremder Buybox kostet Umsatz und Ranking – und bei Qualitätsproblemen der Fremdware auch Bewertungen, die dir dauerhaft bleiben.
In dieser Reihenfolge abarbeiten – dann kommt beim ersten Verkauf keine böse Überraschung.
Onfidence ist deine Amazon- & E-Commerce-Agentur aus Linz. Über 30.000 betreute Produktlistings, eigene KI-Software und ein eigener Seller-Account, mit dem wir die Umsatzmillion geknackt haben. Ruf einfach an, bevor du einen teuren Umweg gehst.
Stand: 2026. Dieser Leitfaden ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Amazon, das Amazon-Logo und Amazon.de sind eingetragene Marken von Amazon EU SARL. Onfidence ist keine Marke und kein Unternehmen von Amazon EU SARL.